Ein Überblick über die Führerscheinklassen B, B96 und BE

Ich bin jetzt schon sehr oft über den Mythos gestolpert, dass man mit dem Führerschein Klasse B nur einen 750kg-Anhänger ziehen dürfte. Das stimmt natürlich nicht. Je nach Zugfahrzeug darf der Anhänger nämlich (deutlich) schwerer sein. Wenn sich also jemand einen Wohnwagen von vornerein aus dem Kopf schlägt oder meint oder müsste sich wirklich auf so ein kleines ungebremstes 750kg-Hängerchen für sein Baumaterial oder seine Gartenabfälle beschränken, dem dürfte nachfolgende Zusammenfassung über die Führerscheinklassen B, B96 und BE helfen:

Führerscheinklasse B

Die Führerscheinklasse B ist die Standardklasse für das Fahren eines Pkw. Sie berechtigt den Fahrer, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg zu führen, die mit maximal acht Sitzplätzen (neben dem Fahrersitz) ausgestattet sind. Auch das Fahren von Fahrzeugkombinationen aus einem Auto und einem Anhänger ist mit der Klasse B möglich, wobei folgende Bedingungen gelten:

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als 750 kg betragen

oder:

  • Das Zuggesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs plus das des Anhängers) darf 3.500 kg nicht überschreiten

D.h. also, ein 750kg-Anhänger ist immer erlaubt, auch wenn das Zugfahrzeug das zul. Gesamtgewicht von 3500kg voll ausnutzt. Das wäre dann eine max. Zuggesamtmasse von 4250kg. Aber wirklich nur in den Fällen, bei denen der Hänger max. 750kg zul. Gesamtmasse hat. Sobald der Hänger auch nur 1kg mehr zul. Gesamtmasse hat, müssen wir mit der zul. Zuggesamtmasse runter auf die max. 3500kg. D.h. also in dem recht unrealistischen Fall eines Anhängers mit einer zul. Gesamtmasse von 751kg darf das Auto nur noch eine zul. Gesamtmasse von max. 3500kg – 751kg = 2749kg haben.

Dieses Rechenbeispiel kann man jetzt weitertreiben, bis man bei realistischen Kombinationen landet:

  • Beispiel 1 (B): Ein VW Passat B8 2.0 TDI mit einer zul. Gesamtmasse von 2130kg (lt. ADAC Datenbank) hat also „Luft“ für einen Hänger mit bis zu 1370kg zul. Gesamtmasse
  • Beispiel 2 (B): Mit einem VW Golf 7 2.0 TDI mit einer zul. Gesamtmasse von 1850kg dürfte demnach sogar ein Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von bis zu 1650kg gezogen werden. Aber Achtung: In diesem Beispiel ist der Golf der begrenzende Faktor, er darf nur 1600kg. Hier kommt es also tatsächlich nicht primär auf den Führerschein sondern auf den Fahrzeugschein an.

Man muss also immer aufpassen was der begrenzende Faktor ist.

Die Beispiele zeigen aber, dass man mit weit verbreiteten Fahrzeugen bzw. Fahrzeugklassen und der Führerscheinklasse B schon deutlich mehr Möglichkeiten hat, als nur das „750kg-Baumarkthängerchen“.

Unser Wohnwagen (Eriba Feeling 430) hat beispielweise eine zul. Gesamtmasse von 1300kg und reicht für 2 Personen mit Hund oder Kind locker aus. In einem 1600kg Wohnwagen bekommt man eine 4-köpfige Familie unter.

Allerdings werden Autos ja nicht unbedingt leichter und gerade E-Autos schleppen ja in der jeweiligen Fahrzeugklasse gleich nochmal einige 100kg mehr mit als die Verbrenner. Wem also die Klasse B nicht ausreicht, für den könnte die Erweiterung B96 interessant sein.

Führerscheinklasse B96

Die Führerscheinklasse B96 ist eine spezielle Erweiterung der Klasse B, die es dem Fahrer erlaubt, schwerere Anhänger zu ziehen. Sie ist auch eigentlich keine eigenständige Klasse, sondern eine Erweiterung, die durch einen Kurs ohne abschließende praktische Prüfung erworben werden kann. Der Kurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Mit der „Klasse“ bzw. Erweiterung B96 darf dann die zul. Zuggesamtmasse max. 4250kg betragen.

Der Passat aus Beispiel 1 oben hat eine max. zulässige Anhängelast von 2000kg, die dürfte dann jetzt voll ausgenutzt werden:

  • Beispiel 1 (B96): Ein VW Passat B8 2.0 TDI mit einer zul. Gesamtmasse von 2130kg plus 2000kg Anhänger ergibt eine Zuggesamtmasse von 4130kg

An Beispiel 2 ändert sich nichts, hier war ja schon das Zugfahrzeug selbst der begrenzende Faktor.

Mit der Erweiterung B96 lassen sich also die Anhängelasten der meisten Mittelklasse-PKW voll ausnutzen. Wer allerdings sehr schwere Hänger ziehen möchte, die dann eben auch ein entsprechend schweres Zugfahrzeug oder gar einen schweren Geländewagen oder Transporter erforderlich machen, der muss den echten „Anhängerführerschein“ Klasse BE machen.

Führerscheinklasse BE

Um die Klasse BE zu erwerben, bedarf es fünf Pflichtfahrstunden plus evtl. Übungsstunden sowie eine abschließende praktische Fahrprüfung.

Mit der Klasse BE darf der Fahrer dann schließlich eine zul. Zuggesamtmasse von bis zu 7000kg bewegen, wobei Zugfahrzeug und Hänger jeweils eine max. zulässige Gesamtmasse von 3500kg haben dürfen.

  • Beispiel 3 (BE): Ein VW Tuareg 2 V6 TDI mit einer zul. Gesamtmasse von 2860kg und einem 3500kg-Anhänger ergibt eine Zuggesamtmasse von 6360kg

Hier nochmal eine Übersicht erlaubter Anhänger bzgl. der Führerscheinklassen. Wie beschrieben muss natürlich auch auf die max. zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs geachtet werden (Fahrzeugschein). Es gilt immer der niedrigere Wert.

Führerschein-klasseFahrzeugartenZuggesamt-masseAnhänger
BPKW bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse und Anhängermax. 3.500 kg       max. 4250kgbei Anhänger über 750kg zul. Gesamtmasse   bei Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse
  B96PKW bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse und AnhängerMax. 4.250 kgAlle Anhänger, bis zusammen mit dem Zugfahrzeug die zul. Zuggesamtmasse von 4250kg erreicht ist
BEPKW bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse und AnhängerMax. 7.000 kgAnhänger bis 3.500 kg

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